Kosten
Gesetzliche
Krankenversicherung
Private Krankenversicherung, Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Beihilfe
Die Behandlungen werden über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Es ist nicht gestattet Pauschalbeträge zu berechnen. Eine Privatversicherung, Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Beihilfe übernehmen in der Regel die vollen Kosten. Klären Sie bitte die Kostenübernahme im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten und benötigen dafür eine ärztliche Verordnung. Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, ob und in welchem Rahmen die Kostenübernahme erfolgt. Eine Liste der relevanten gesetzlichen Kassen finden Sie unter:
Selbstzahler
Als Selbstzahler benötigen Sie keine ärztliche Verordnung.
Die Kosten für gesetzlich Versicherte und Selbstzahler liegen pro Behandlung bei 90-110 Euro. Die Behandlungsdauer richtet sich nach Ihren individuellen Anforderungen und beträgt ca. 40 bis 70 Minuten.
Behandlungen für Selbstzahler und gesetzlich Versicherte werden sofort abgerechnet. Eine Kartenzahlung ist möglich.
Für Hausbesuche, die in einem Radius von 10 km liegen, berechne ich pro Termin 35,00 Euro. Weitere Strecken nach Absprache.
Absageregelung
Termine können telefonisch oder per E-Mail bis 24 Std. vorher kostenfrei und ohne Angabe von Gründen storniert werden.
Ich arbeite in Form einer reinen Bestellpraxis - die vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Termine, die weniger als 24 Std. vorher oder nicht abgesagt worden sind, können Ihnen privat in Rechnung gestellt werden.
Sollte der Termin unverschuldet, durch Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse versäumt werden, entfällt diese Regelung bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.